Technische Mindestanforder­ungen

Die SWS Netze Solingen GmbH als Betreiber von Gasversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen an das Verteilnetz der Netze Solingen, technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Um die technische Sicherheit der Gasversorgungsnetze zu wahren, sind Anschlüsse an die SWS Netze Solingen GmbH Gasversorgungsnetze nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig.
Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken in ihrer jeweils aktuellen Fassung:

  • DVGW-Regelwerk, insbesondere G2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG)
  • Mess- und Eichverordnung (MessEV)
  • PTB-Richtlinien


Gesonderte und im Netzanschlussvertrag vereinbarte Anforderungen an den Netzanschluss, die kundenspezifisch erfolgen können, finden zudem Berücksichtigung.
Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.
Die SWS Netze Solingen GmbH behält sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und Netznutzungsregeln zu überprüfen. Der Anschlussnehmer ermöglicht den Mitarbeitern der Netze Solingen den Zugang zu seinen Anlagen und wirkt auch im Übrigen bei der Überprüfung im erforderlichen Umfang mit.
Die Netzanschluss- und Netznutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an die SWS Netze Solingen GmbH Gasversorgungsnetze anschließen als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern.
Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, die eine Änderung des Netzanschlusses hinsichtlich Netzanschlusskapazität, Übergabedruck, Temperatur, Lage, Blockschema, oder Ähnlichem darstellen.
Die SWS Netze Solingen GmbH ist zu einer Anpassung oder Aktualisierung dieser Information berechtigt.