Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Gemäß § 9 Abs. 2 EEG müssen EEG-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW und einem Inbetriebnahmedatum ab dem 25.02.2025 die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen, solange kein intelligentes Messsystem (iMSys) samt Steuerbox eingebaut ist. Zudem muss die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber erfolgreich getestet worden sein.

Da Steuerboxen am Markt derzeit nicht verfügbar sind, wird der entsprechende Einbau voraussichtlich erst ab 2026 möglich sein. Das bedeutet, dass die notwendigen Bedingungen für den Einbau von iMSys mit Steuerbox in der Branche momentan noch nicht gegeben sind, weshalb Neuanlagen faktisch vorerst die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen müssen

Sie können uns dabei unterstützen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Beispielsweise haben wir eine Vielzahl an Fragen zusammengestellt:

Häufige Fragen

Vorgehen zur Anmeldung einer Einspeiseanlage

Schritt 1: Anmeldung Einspeisung

Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage bei uns anmelden?

Diese Anmeldung erfolgt online über unser Netzportal. Hierfür sollten Sie die unten aufgeführten Hinweise berücksichtigen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich bereits bei dieser Anmeldung von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur bzw. Solateur unterstützen zu lassen. Dadurch können Verzögerungen bei der Anmeldung vermieden werden.

Anlagen kleiner 15 kW(p)

Bitte beachten Sie, dass die SWS Netze für Anlagen mit einer Leistung kleiner 15 kWp keine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Diese Anlagen können nach Registrierung im Marktstammdatenregister mit Status “In Betrieb” und nach der Mittteilung über das „Portal Einspeiseanlage“ in Betrieb gesetzt werden. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass wir voraussetzen, dass sowohl für die Photovoltaik- oder KWK-Anlage sowie ggf. für den Stromspeicher jeweils ein Konformitätsnachweis nach VDE-AR-N 4105 vorgelegt werden kann.

Anlagen größer 15 kW(p)

Verfügt Ihre Einspeiseanlage über eine Leistung von mehr als 15 kWp, gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei müssen die Netze Solingen der Installation ausdrücklich zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob die gewünschte Leistung Ihrer Einspeiseanlage an Ihrem Netzanschluss in unser Netz übertragen werden kann.

Funkrundsteuerempfänger - Antenne

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, ab einer installierten Leistung von 25 kW(p), Ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten müssen, mit denen die Netze Solingen jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren können. Die Netze Solingen sehen diesbezüglich den Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers vor. Die Kosten hierfür betragen 200,05 € netto (238,06 € brutto). Diese sind inkl. Konfiguration, Wartung, Instandsetzung und Bearbeitungsgebühr. Der sichere Signalempfang ist ggf. durch die Installation einer abgesetzten Antenne zu gewährleisten. Die Kosten hierfür betragen 100,84 € netto (120,00 € brutto).

Wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) ist ein externes Unternehmen, welche die Aufgabe des Messstellenbetriebs übernimmt (Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen). Sollten Sie dementsprechend einen externen Messstellenbetreiber engagieren, so bitten wir dies im Verlauf der Webportalstrecke auszuwählen.

Direktvermarktung

Für Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend, während sie für kleinere Anlagen freiwillig ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite “Einspeiser: Direktvermarktung”.

60% Abgrenzung

Die 60%-Regelung bei Photovoltaikanlagen, auch bekannt als Solarspitzengesetz, besagt, dass Neuanlagen, die nach dem 25. Februar 2025 ohne intelligente Messsysteme (iMSys) und Steuerungseinrichtungen in Betrieb genommen werden, ihre Einspeiseleistung auf 60% der Nennleistung begrenzen müssen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Rundschreiben 06-2025: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" (0,1 MB, PDF).

Schritt 2: Stromzählermontage oder -wechsel

Melden Sie Ihre Erzeugungsanlage in unserem Portal Einspeiseanlage an. Sobald uns der Inbetriebsetzungsantrag Strom (Zählerantrag) Ihres Elektroinstallateurs vorliegt und im Zählerantrag eine Rufnummer bei Terminwunsch hinterlegt ist, setzen wir uns mit dem Kunden bzw. Installateur zwecks Terminvereinbarung zur Zählersetzung in Verbindung.

Schritt 3: Kaufmännische Abwicklung

Nachdem uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie nach Prüfung ein Begrüßungsschreiben über Ihre Einspeiseanlage. Hier sind abrechnungstechnische Rahmenbedingungen, wie z. B. der Leistung, Vergütungskategorie, Abschlagsplan und Abrechnungszeitraum geregelt. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf www.netztransparenz.de.

Weitere Informationen und Hinweise

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage anmelden möchten, halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Hochladen in dem Netzportal bereit:

Beratung (Steuer und Einspeiseanlagen)

Bei Fragen zur steuerlichen Erfassung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Für Beratungen von Einspeiseanlagen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur, Solateur oder die Verbraucherzentrale Solingen.

Portal für Einspeiseanlagen

Netzportal für Einspeiseanlage