Technische Anschlussbeding­ungen Strom

Technische Anschlussregel für die Niederspannung

Bei Planung, Errichtung und Anschluss von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und deren Betrieb sind technische Anforderungen zu beachten.
 

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festlegen und im Internet veröffentlichen (§ 19 EnWG). Zu diesen technischen Mindestanforderungen zählen auch Unterlagen von VDE|FNN. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers und die ergänzenden Hinweise zu den TAB sind der Veröffentlichungspflicht des § 18 EnWG zuzuordnen.

Für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz sind die folgenden Dokumente in der jeweils geltenden Fassung gültig:
 

  • TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
  • Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)


Hierzu kommen die ergänzenden technischen Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers.
 


Technische Anschlussregel für die Mittelspannung

Bei Planung, Errichtung und Anschluss von elektrischen Anlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers und deren Betrieb sind technische Anforderungen zu beachten.


Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festlegen und im Internet veröffentlichen (§ 19 EnWG). Zu diesen technischen Mindestanforderungen zählen auch Unterlagen von VDE|FNN.