Gaszähler:
Wiederinbetrieb­nahme neu geregelt

Gültig ab 11. November 2024
Neue Vorgaben durch eine Änderung der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI)

Sicherheit ist bei der Versorgung mit Erdgas oberstes Gebot. Mit der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) des Deutschen Vereins für das Gas- und Wasserfach (DVGW) gibt es ein Standardwerk, das die technischen Notwendigkeiten übersichtlich darstellt. Die TRGI definiert den Stand der Technik und garantiert die Einhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
 

Wiederinbetriebnahme nur nach Prüfung möglich

Durch einen Leerstand oder weil die Gasrechnung nicht bezahlt wurde, ist es zur zeitweiligen Sperrung des Gaszählers gekommen. Wollen Sie als Anschlussnutzer den Gaszähler entsperren lassen und die Gasanlage wieder in Betrieb nehmen, muss nach der neuen TRGI ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) die gesamte Kundenanlage und die Gasgeräte überprüfen sowie deren Gebrauchsfähigkeit bescheinigen.

Wichtig: Die Beauftragung des VIU und die damit verbundenen Kosten übernimmt der Kunde.

Hier finden Sie eine Liste mit VIU, welche die Wiederinbetriebnahme Ihres Gaszählers durchführen.
Liste Vertragsinstallationsunternehmen

Ablauf der Entsperrung:

  • Das VIU vereinbart mit der SWS Netze Solingen GmbH in der Zeit von Mo – Fr von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr einen Termin zur Wiederinbetriebnahme unter Telefon 0212 295-2447 oder per E-Mail:
    sperrbearbeitung(at)netze-solingen.de
  • Das VIU und die SWS Netze Solingen GmbH treffen sich vor Ort.
  • Das VIU bescheinigt der SWS Netze Solingen GmbH, dass es nach der Entsperrung des Zählers die Anlage nach den TRGI in Betrieb nimmt.
  • Die SWS Netze Solingen GmbH entsperrt den Zähler.