Redispatch 2.0

Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die von den Netzbetreibern seit dem 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen.

Die bisherigen Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden zu diesem Zeitpunkt aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) eingeführt.

Konkret bedeutet dies, dass auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW in den Redispatch 2.0 einbezogen werden müssen. Durch diese Regelungen sind neue Datenlieferverpflichtungen für Stromerzeugungsanlagen umzusetzen. Für den Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen Netzbetreibern und den sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) ist ein deutschlandweiter „Single-Point-of-Contact“ vorgesehen, der durch die Netzbetreiberkooperation Connect+ realisiert wird.

Die Bundesnetzagentur hat zu den genauen Datenlieferverpflichtungen und zu den Redispatchprozessen mehrere Festlegungen veröffentlicht, die durch alle Marktakteure verbindlich einzuhalten sind. Besprechen Sie diese Pflichten deshalb bitte rechtzeitig mit Ihren Marktpartnern wie z.B. Direktvermarkter, dem Betriebsführer und dem Einsatzverantwortlichen, um sie fristgerecht zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage zu erfüllen.

Informationen zum Redispatch 2.0 – insbesondere die Mitteilung des Einsatzverantwortlichen (EIV) – senden Sie bitte an: .

Weitere Informationen für Sie, wie etwa eine Liste von Dienstleistern, finden Sie auf: