Technische Mindestanforderungen
Die SWS Netze Solingen GmbH als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der SWS Netze Solingen GmbH technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Um die technische Sicherheit der SWS Netze Solingen GmbH Elektrizitätsversorgungsnetze zu wahren, sind Anschlüsse an die SWS Netze Solingen GmbH Elektrizitätsversorgungsnetze nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig.
Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken in ihrer jeweils aktuellen Fassung:
- DIN-/ VDE-Normen, insbesondere DIN VDE 50160 - Merkmale der Spannung in öffentlichen
Elektrizitätsnetzen und DIN EN 50110 - Betrieb von elektrischen Anlagen
- TransmissionCode 2007 - Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
- DistributionCode 2007 - Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen
- VDE-AR-N 4400:2018-09 Messwesen Strom (MeteringCode)
Technische Mindestanforderungen in Niederspannungsnetzen
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2023)
- Ergänzungen und Erläuterungen der SWS Netze Solingen GmbH zur TAB 2023
Technische Mindestanforderungen in Mittelspannungsnetzen
- Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)
- Ergänzungen und Erläuterungen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung)
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Es gilt die VDE-AR-N 4105, Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Richtlinie für Erzeugungsanlagen am MS-Netz
- Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz 2010
- Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz 2011
Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
Gesonderte und im Netzanschlussvertrag vereinbarte Anforderungen an den Netzanschluss, die kundenspezifisch erfolgen können, finden zudem Berücksichtigung.
Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.
Die SWS Netze Solingen GmbH behält sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und Netznutzungsregeln zu überprüfen. Der Anschlussnehmer ermöglicht den Mitarbeitern der SWS Netze Solingen GmbH den Zugang zu seinen Anlagen und wirkt auch im Übrigen bei der Überprüfung im erforderlichen Umfang mit.
Die Netzanschluss- und Netznutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an die SWS Netze Solingen GmbH Elektrizitätsversorgungsnetze anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern.
Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, wie z.B. Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau, die Änderung des elektrischen Klemmenverhaltens sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung. Die SWS Netze Solingen GmbH ist zu einer Anpassung oder Aktualisierung dieser Information berechtigt.