Technische Mindestanforder­ungen

Die SWS Netze Solingen GmbH als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der SWS Netze Solingen GmbH technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

Um die technische Sicherheit der SWS Netze Solingen GmbH Elektrizitätsversorgungsnetze zu wahren, sind Anschlüsse an die SWS Netze Solingen GmbH Elektrizitätsversorgungsnetze nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig.

Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken in ihrer jeweils aktuellen Fassung:

Technische Mindestanforderungen in Niederspannungsnetzen

Technische Mindestanforderungen in Mittelspannungsnetzen

Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie

Gesonderte und im Netzanschlussvertrag vereinbarte Anforderungen an den Netzanschluss, die kundenspezifisch erfolgen können, finden zudem Berücksichtigung. 

Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. 

    Die SWS Netze Solingen GmbH behält sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und Netznutzungsregeln zu überprüfen. Der Anschlussnehmer ermöglicht den Mitarbeitern der SWS Netze Solingen GmbH den Zugang zu seinen Anlagen und wirkt auch im Übrigen bei der Überprüfung im erforderlichen Umfang mit. 

      Die Netzanschluss- und Netznutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an die SWS Netze Solingen GmbH Elektrizitätsversorgungsnetze anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. 

        Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, wie z.B. Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau, die Änderung des elektrischen Klemmenverhaltens sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung. Die SWS Netze Solingen GmbH ist zu einer Anpassung oder Aktualisierung dieser Information berechtigt.