BDEW Messstellenvertrag

Der Messstellenvertrag Strom zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Messstellennutzer regelt den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der grundzuständige Messstellenbetreiber für Solingen ist die SWS Netze Solingen GmbH.
 

Messstellenbetreiber­rahmenverträge

Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23.08.2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-042 / BK7-17-026). Sie tragen damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) Rechnung. Die getroffenen Regelungen werden überwiegend zum 01.10.2017 zeitgleich mit den bereits getroffenen Festlegungen zum Interimsmodell (BK6-16-200 / BK7-16-142) wirksam.