Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

Das Netzgebiet der Netze Solingen wurde bisher mit der Erdgasqualität L-Gas versorgt. Allerdings sind die Fördervorkommen, vor allem in den Niederlanden, bald erschöpft und L-Gas kann nicht mehr zum Betrieb von Gasgeräten oder als Prozessgas verwendet werden. Deshalb wird in den kommenden Jahren auch in unserem Netzgebiet die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt.

Auf Grund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) auf den Weiterbetrieb mit H-Gas vorbereitet werden. Konkret unterteilt sich die Erdgasumstellung in drei Prozessschritte: die Erhebung (Erfassung) der Gasgeräte, die technische Anpassung und die eigentliche Umstellung auf H-Gas.

Die Erhebung und Anpassung werden durch speziell von den Netzen Solingen beauftragte Dienstleister durchgeführt. Die Erdgasumstellung in Solingen-Unterburg startet ab 2022. Hier beginnen wir im 2. Quartal 2022 mit den Erhebungsmaßnahmen, gefolgt von der Anpassung im 1. Quartal 2024 und der Umstellung auf H-Gas am 14.05.2024. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der beigefügten Tabelle.

UmstellbezirkeBeginn der Erhebung Beginn der AnpassungSchaltzeitpunkt
Solingen-UnterburgJuni 2022Januar 202414.05.2024
Solingen202620282028

Rechtliche Grundlage

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also die Netze Solingen. Dies gilt auch, wenn das Gas bei einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst von den Netzen Solingen übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind Kosten zu Reparatur, Wartung und Geräteaustausch.

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister

  • Der Monteur hat am Ende eines jeden Besuches beim Endkunden / Industriekunden eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durchzuführen (nicht im Schornsteinfegermodus).
  • Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, muss eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt werden. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, muss das Gerät gesperrt werden.
  • Das Gasversorgungsgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein durch den Kunden beauftragter Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.
Grenzwerte COMaßnahmen
0-300 ppmkeine
300-500 ppmMängelkarte (Frist zur Behebung: bei nächster Wartung)
500-1.000 ppmMängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen)
1.000 ppmMängelkarte und Sperrung des Gasverbrauchsgerätes (Frist zur Behebung: unverzüglich)

Wettbewerbsverbot

Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister der Erdgasumstellung unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.

Vorteile für Vertragsinstallateure

  • Chancen zur Erkennung und frühzeitigen Behebung von Mängeln an Kundenanlagen.
  • Kundenbindung durch Beratung zu Gerätemodernisierung und Geräteaustausch.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie nach der Erhebung durch unsere Monteure ein Gasgerät ausgetauscht haben (erkennbar an den Aufklebern auf dem Gerät). Vielen Dank!