Lieferantenrahmen-/ Netznutzungsvertrag Strom

Der Netznutzungsvertrag ermöglicht dem Lieferanten den Zugang zu unserem Stromnetz. Er regelt vor allem die Abwicklung der Strombelieferung von Kunden in unserem Netzgebiet sowie die Abrechnung der Netznutzung. Wir stellen den Mustervertrag der Bundesnetzagentur mit allen Anlagen hier als Download zur Verfügung.

Netznutzungsvertrag (Entnahme) (gültig ab 01.04.2022)

Ergänzendes Dokument zum Vertrag

Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein wird benötigt, um Mehr- und Mindermengen ohne Stromsteuer zwischen Netzbetreiber und Lieferanten abzurechnen. Beiden Vertragspartnern muss der Erlaubnisschein Strom des jeweiligen anderen vorliegen.