Häufige Fragen
Hintergrund
Was genau sind L- und H-Gas und worin liegen die Unterschiede?
Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. Die Bezeichnung „L“ steht dabei für „low“ (niedrig),„H“ steht für „high“ (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher als der von L-Gas (in Solingen zur Zeit rund 11,5 kWh/m³ zu 10,3 kWh/m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken.
L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas in der ganzen Welt. Deutschland bezieht das H-Gas vorwiegend aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden oder es wird als Flüssiggas importiert. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit von L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an technische Geräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen. Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt in kWh, sodass eine gleiche Preisbasis unabhängig von der Erdgasqualität vorhanden ist.
Warum muss eine Anpassung durchgeführt werden?
Die Versorgung wird derzeit durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt. Da davon ausgegangen wird, dass die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die niederländischen Versorger damit begonnen, die Verträge zur Versorgung mit L-Gas nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum 01.10.2029. Dieser Rückgang kann aber nicht durch innerdeutsche L-Gas-Förderung ausgeglichen werden. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. Dieses wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein und macht den Großteil der weltweiten Erdgasvorkommen aus.
Der genaue Zeitpunkt der Umstellung auf H-Gas wird von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgegeben. Damit die Verbrauchsgeräte bei der Nutzung der neuen, höheren Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum angepasst werden. Aufgrund der Größe des umzustellenden Gebietes gibt es in Solingen fünf Umstellbezirke. In Solingen-Unterburg erfolgte die Umstellung auf H-Gas am 14.05.2025 und im übrigen Stadtgebiet wird diese 2028 durchgeführt.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Ausspeisenetzbetreiber, also die SWS Netze Solingen GmbH (Netze Solingen), für die Anpassung der Verbrauchsgeräte zuständig.
Wann wird die Erdgasumstellung im Netzgebiet der Netze Solingen durchgeführt?
Das Netzgebiet der Netze Solingen umfasst das Stadtgebiet von Solingen. Aufgrund der Größe des umzustellenden Gebietes gibt es fünf Umstellbezirke. Die Umstellung auf H-Gas ist in Solingen-Unterburg bereits am 14.05.2024 erfolgt. Im übrigen Solinger Stadtgebiet beginnt die Erhebung (Erfassung) aller Gasgeräte 2026. Im Anschluss erfolgen die technische Anpassung sowie die Umstellung auf H-Gas im Jahr 2028.
Ist die Region Solingen die einzige, in der die Anpassung vorgenommen wird?
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit bis bis Ende 2029 ca. 5,3 Mio. Gasgeräte anzupassen. Dies stellt eine große Herausforderung für die Verteilnetzbetreiber dar. Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Fernleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt werden. In Solingen-Unterburg erfolgte die Umstellung auf H-Gas am 14.05.2024 und im übrigen Stadtgebiet wird diese 2028 durchgeführt. Erdgaskunden werden rechtzeitig von den Netzen Solingen über alle erforderlichen Schritte informiert.
Wo in Deutschland befinden sich die L-Gas-Versorgungsgebiete?
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts. Details hierzu finden Sie im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas.
Ist H-Gas ausreichend lange vorhanden?
Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen hat die Beschaffenheit von H-Gas. Entsprechend ist auch die Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der Verbraucher in Deutschland langfristig sichergestellt. Deutschlands größte Handelspartner beim Bezug von H-Gas sind derzeit Norwegen, Belgien und die Niederlande oder das H-Gas stammt von Flüssiggasimporten. Aktuelle Prognosen gehen von einer technischen Verfügbarkeit von Erdgas für 100–250 Jahre aus. Dabei unterscheiden sich die Zahlen je nach Studie und aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit massiv gestiegenen Förderung in den USA.
Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Anpassung?
Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Warum kann das H-Gas nicht einfach zentral konvertiert werden, um den Aufwand der Anpassung aller Geräte zu vermeiden?
Eine zentrale Konvertierung des H-Gases in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Langfristig würde eine solche Konvertierung die Gaskunden deutlich stärker belasten als eine einmalige Umstellung der Verbrauchseinrichtung. Aus diesem Grund haben sich die Bundesregierung und die Netzbetreiber für diese Variante entschieden.
Geräte
Warum muss mein Gerät angepasst werden?
Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, welche sich selbstständig anpassen. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen. Zu allen weiteren Schritten werden Sie im Anschluss von uns informiert.
Welche Geräte in meinem Haushalt sind betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden, betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch die von uns beauftragten Fachfirmen vorgenommen.
Muss jedes Gerät angepasst werden?
Es gibt Geräte, die sowohl für den Betrieb mit L-Gas als auch mit H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, welche sich selbstständig anpassen. Die Auswertung der Daten aus dem ersten Erhebungsbesuch wird zeigen, ob Sie im Besitz solcher Geräte sind.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist eine Anpassung nicht möglich. Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden Sie gesondert von uns informiert und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Hersteller bei einem sehr alten Gerät den Support bereits eingestellt hat.
Ich fahre ein Erdgasauto. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen Sie in der Regel nicht aktiv werden. Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein. Sie können, wie bisher, an jeder Gastankstelle tanken. Nur sehr alte Erdgasfahrzeuge verfügen noch nicht über eine automatische Einstellung.
Verändert sich der Wirkungsgrad meines Gerätes durch das neue Gas?
Nach der Umstellung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher.
Bei Geräten, welche vor dem Umstellungstermin (Zeitpunkt, wenn das neue H-Gas zur Verfügung steht) angepasst werden, kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Es ist beispielsweise möglich, dass die Warmwassertemperatur temporär leicht abnimmt.
Kann ich mich weigern, mein Gerät anpassen zu lassen?
Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch die Netze Solingen vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen können.
Mein Gerät hat Mängel. Was geschieht jetzt?
Wenn bei der Überprüfung Ihrer Gasgeräte Mängel festgestellt wurden, hinterlässt das Fachunternehmen eine sog. Mängelkarte. Diese beschreibt die Mängel und gibt eine Frist zu deren Beseitigung an. Die Arbeiten müssen durch einen von Ihnen beauftragten Installateur vorgenommen werden. Die Kosten dafür trägt der Geräteeigentümer. Im Anschluss meldet der von Ihnen beauftragte Installateur bitte unbedingt die erfolgreiche Behebung der Mängel an das Erdgasbüro der Netze Solingen zurück. Diese Maßnahmen sind für einen sicheren Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte sehr wichtig.
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?
Im Nachgang zur durchgeführten Erhebung werden Sie von den Netzen Solingen umgehend informiert, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor.
Einen Zuschuss in Höhe von 100 € pro Gerät erhalten Sie unter Umständen gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Zusätzlich ist es in Einzelfällen möglich, finanzielle Unterstützung durch die Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zu erhalten. Die Verordnung gilt allerdings nur für nicht anpassbare Gasgeräte zum Zwecke der Beheizung von Räumen.
Je nach Alter des auszutauschenden Gerätes liegt die mögliche Kostenerstattung zwischen 100 € und 500 €.
Die Bedingungen für die Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie unter “Kostenerstattung”.
Was bedeuten die Aufkleber auf meinem Gasgerät?
Es handelt sich hierbei um Aufkleber, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Diese lassen erkennen, ob das Gasgerät erhoben/angepasst wurde. Es gibt weitere Aufkleber, welche bei Gerätemängeln oder einer Gerätesperrung vergeben werden. Die Aufkleber sind vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben. Bitte entfernen Sie bis zur endgültigen Umstellung auf H-Gas diese Aufkleber auf keinen Fall. Zudem wird nach der Anpassung ein Protokoll hinterlassen, welches über die vorgenommenen Einstellungen und Maßnahmen informiert.
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein. Nach der Anpassung wird Ihr Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen.
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte? Was passiert dabei?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften und Daten Ihrer Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können. Zudem werden Abgasmessungen durchgeführt und ein Foto der Anlage gemacht. Nur bei erheblichen Mängeln kann es zu einer Sperrung der Anlage kommen.
Kann ich nach der Anpassung auf die Wartung meiner Anlage verzichten?
Nein. Die Erhebung und Anpassung ersetzen nicht die Wartung oder Inspektion, welche nach Herstellervorgaben erfolgen müssen. In der Regel sollte die Wartung jährlich durch ein Vertragsunternehmen oder zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Dies liegt weiterhin in Ihrer Verantwortung.
Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?
Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.
Kann ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?
Ja, das ist möglich. Da dieses immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden muss, erkennt der Installateur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er muss dann dem Erdgasbüro der Netze Solingen die Daten des neuen Geräts übermitteln.
Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde oder nicht?
Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der vorherige Betreiber der Gasgeräte, der Vertragsinstallateur und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.
Kosten
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Soweit Ihr Gerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch die Netze Solingen getragen. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Gasnetze umgelegt und sind somit in den Netzentgelten enthalten. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.
Wer übernimmt die Kosten?
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Ausspeisenetzbetreiber, also die Netze Solingen, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.
Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?
Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesen werden. Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen. Diese dürfen somit nicht auf die vom Kunden zu entrichtenden Netzentgelte umgelegt werden.
Wird das „neue“ Gas teurer?
Ihr Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird. Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Sie werden also weniger m³ auf Ihrem Gaszähler ablesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Wie wird in der Übergangsphase abgerechnet?
Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt.
Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?
Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät. In Einzelfällen haben Sie zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 €, wenn Sie ein Heizgerät austauschen müssen.
Die Bedingungen der Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie hier.
Ablauf
Weiß mein Installateur über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Installateure, die bei den Netzen Solingen als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden von den Netzen Solingen laufend informiert und können Ihnen technische Fragen gerne erklären. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen von Ihrer Seite notwendig ist.
Weiß der Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Schornsteinfeger, die in Solingen bekannt sind, werden kontinuierlich von den Netzen Solingen informiert.
Wie läuft eine Geräteanpassung ab?
Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Die häufigsten Anpassungsmethoden beinhalten einen Düsenwechsel und/oder eine Einstellung des Brenners. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
In Solingen-Unterburg sind die Maßnahmen zur Anpassung von Januar 2024 bis ca. Juni 2024 erfolgt. Im übrigen Solinger Stadtgebiet wird die Anpassung 2028 stattfinden.
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist die Aufgabe der Netze Solingen als lokaler Netzbetreiber, die Anpassung zu veranlassen. Dazu werden Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.
Wird der Besuch der Monteure angekündigt?
Die Besuche zur Erhebung und Anpassung werden Ihnen mit einem Vorlauf von drei Wochen schriftlich angekündigt. Der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle erfolgt schriftlich eine Woche vor dem Termin.
Bitte lassen Sie nur Personen in Ihren Haushalt, die sich mit einem Lichtbildausweis der Netze Solingen sowie einer für Sie erstellten individuellen Auftragsnummer identifizieren. Rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Die Kontaktdaten des Erdgasbüros finden Sie auf Ihrem Terminanschreiben oder oben auf unserer Website.
Kommen die Monteure einmal oder mehrmals?
In der Regel sind zwei Besuche erforderlich. Der erste Besuch erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Beim zweiten Besuch erfolgt dann die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Bei 10 Prozent aller durchgeführten Arbeiten zur Erhebung und Anpassung erfolgt außerdem ein weiterer Besuch zur Qualitätskontrolle der erfolgten Arbeiten.
Kann der Monteur im Rahmen der Anpassung auch gleich eine Wartung an meinem Gerät durchführen?
Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in Solingen, bestehen würde.
Wie lange dauert die Erhebung?
Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 20–30 Minuten pro Gasgerät.
Wie lange dauert die Anpassung?
Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen.
Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.
Ich beziehe mein Erdgas bei einem Lieferanten außerhalb von Solingen. Wer ist dann für Erhebung und Anpassung meiner Geräte zuständig?
Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber, also die Netze Solingen, zuständig. Und zwar unabhängig davon, bei wem Sie Ihr Erdgas beziehen.
Erfolgt die Geräteanpassung in allen Haushalten gleichzeitig?
Nein, das ist logistisch nicht möglich. Mit der Einstufung in eine Kategorie legen die Experten nach der Erhebungsphase den Anpassungszeitraum der einzelnen Gasgeräte fest. Die Anpassung kann je nach Gerät sechs Monate vor bis zu sechs Wochen nach der Umstellung erfolgen. Der Schalt- oder Umstellungszeitpunkt ist das Datum, ab dem H-Gas in das Versorgungsnetz in Solingen eingespeist wird.
Termin
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
Alle von den Netzen Solingen beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Dies können zum Beispiel sein:
- Werksausweise (mit Personenfoto), die vor Ort zu zeigen sind,
- Legitimationsschreiben,
- eine individuell Ihrem Termin zugeordnete Auftragsnummer, die Ihnen mit der Terminankündigung schriftlich mitgeteilt wird.
Rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Dort werden entsprechende Auskünfte zu den Mitarbeitern und deren Legitimation bestätigt. Sollte eine Person versuchen, sich zu Ihrem Haus/Ihrer Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die Ihnen im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollten Sie den Zutritt verweigern und sofort die Polizei und das Erdgasbüro kontaktieren.
Kann ich den Termin ändern?
Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern.
Nutzen Sie bitte hierfür den QR-Code auf Ihrem Terminschreiben. Darüber gelangen Sie zu einem Terminierungsportal, welches in der Regel weitere Terminvorschläge generiert.
In Einzelfällen ist eine Terminverschiebung nicht möglich. Melden Sie sich in solchen Fällen bitte bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 0212 295-5656 oder unter der E-Mail- Adresse erdgasumstellung(at)netze-solingen.de.
Wie viele Termine/Besuche in Haus/Wohnung sind notwendig?
In der Regel werden in jedem Haushalt zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur durchgeführt. Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im zweiten Termin erfolgt die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Stichprobenweise erfolgt in ca. 10 Prozent der Fälle noch eine Qualitätskontrolle zur Überprüfung der durchgeführten Arbeiten.
Warum wird eine Qualitätskontrolle durchgeführt?
Um die Qualität der bei Erhebung und Anpassung durchgeführten Arbeiten überprüfen zu können, findet stichprobenartig in 10 Prozent der Haushalte eine Qualitätskontrolle statt. Auch dieser Termin wird im Vorfeld schriftlich angekündigt.
Service
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nach einem Besuch ausfällt/ nicht ordnungsgemäß läuft?
Sollte der Ausfall nach Anpassungsarbeiten in 2028 erfolgen, kontaktieren Sie bitte zuerst den Dienstleister, welcher bei Ihnen vor Ort war. Eine 24h Notfallnummer des Dienstleisters ist auf dem Anpassungsprotokoll angegeben.
Sollten Sie über die Nummer Niemanden erreichen oder sollte das Gerät nach der Erhebung nicht ordnungsgemäß laufen, wenden Sie sich bitte an das Erdgasbüro unter der Rufnummer 0212 295-5656 oder per E-Mail unter erdgasumstellung(at)netze-solingen.de. Dort wird schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt.
Ich habe eine Beschwerde. An wen wende ich mich?
Die Mitarbeiter des Erdgasbüros stehen Ihnen für Ihre Anfragen und Beschwerden unter der Rufnummer 0212 295-5656 oder per E-Mail erdgasumstellung(at)netze-solingen.de gerne zur Verfügung. Man wird Ihren Vorgang aufnehmen und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.
Wo kann ich weitere Fragen stellen?
Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Erdgasbüro bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne weiter.
- Rufnummer: 0212 295-5656
- E-Mail: erdgasumstellung(at)netze-solingen.de
Rechtliches
Werden Daten über mich erhoben?
Es werden ausschließlich Daten erhoben, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt und Fotos vom Gasgerät gemacht, welche für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
Werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung). Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
Werden die Daten für andere Zwecke als die Anpassung genutzt?
Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als der ursprünglichen Beauftragung zu nutzen. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.