Aktuelle Situation der Gasversorgung

Angesichts der unsicheren Gaslieferungen aus Russland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23.06.2022 die Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas ausgerufen.

Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil, somit gibt es aktuell bei der Solinger Gasversorgung keine Einschränkungen und die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet. Eine Gasmangellage konnte für den vergangenen Winter verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch weiterhin ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.

Wir als SWS Netze Solingen GmbH beobachten weiterhin die derzeitige Lage und stehen im engen Austausch mit unserem vorgelagerten Netzbetreiber. Aktuelle Daten zur Gasversorgung stehen Ihnen über die Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die aktuelle Gasversorgung zusammengestellt.

Stand April 2023

1. Was ist der dreistufige „Notfallplan Gas“?

Der gesetzlich festgelegte „Notfallplan Gas“ für die Bundesrepublik Deutschland besteht aus drei Stufen:

1. Frühwarnstufe:
„Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.“ Versorger und Kunden sollten sich auf künftige Ereignisse vorbereiten.

2. Alarmstufe:
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnliche hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.“ Marktbasierte Reaktionen reichen noch aus, um die Lage zu stabilisieren.

3. Notfallstufe
„Es liegt eine außergewöhnliche hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbliebene Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen.“ Die Bundesregierung greift ein und regelt die Einteilung in von der Gasreduzierung betroffene geschützte und nicht geschützte Kunden.

2. Was sind „geschützte“ und was sind „nicht geschützte“ Kunden?

Geschütze Kunden:
Als „geschützt“ gelten nach § 53a EnWG:

1. Haushaltskunden sowie Letztverbraucher im Erdgasverteilnetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern.

2. Grundlegende soziale Dienste (z.B. Krankenhäuser, Verwaltung etc.)

3. Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne der Nummern 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilnetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.


Ungeschützte Kunden:
„Ungeschützt“ sind alle anderen Kundengruppen. Eine weitere Einteilung nach „Systemrelevanz“ oder „kritischer Infrastruktur“ gibt es nicht.

3. Was bedeutet die ausgerufene Alarmstufe konkret?

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe war die Kürzung der Gaslieferungen aus Russland. Derzeit ist die Gasversorgung in Deutschland aber stabil. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Die Alarmstufe bleibt weiterhin ausgerufen, um die gesetzlichen Grundlagen für schnelles Handeln der Bundesregierung zu schaffen. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher, dass dort, wo es möglich ist, Gas eingespart werden sollte.

4. Wie ist die aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland?

Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Eine Gasmangellage im vergangenen Winter konnte verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch weiterhin ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.

Die Bundesnetzagentur berichtet über die aktuelle Lage der Gasversorgung unter: www.bundesnetzagentur.de.

5. Was kann ich als Verbraucher und Verbraucherin tun?

Industrie und Verbraucher sind gleichermaßen dazu aufgerufen, Energie zu sparen. Je mehr Energie in den warmen Monaten eingespart werden kann, desto mehr steht für die Wintermonate zur Verfügung. Auch die kleinen Dinge im Alltag, wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens, können hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

6. Was passiert im Falle eines Versorgungsengpasses?

Wenn sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. In dieser Situation übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle als so genannter „Bundeslastverteiler“. Sie ist sodann ermächtigt, Lastreduzierungen, aber auch die vollständige Einstellung des Gasbezuges anzuordnen, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern und damit auch die Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Kommt es im Ernstfall zu Abschaltungen, wären private Haushaltskunden, soziale Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser) weiter geschützt, und es müssten Industrieunternehmen im Gasverbrauch reduziert oder abgeschaltet werden. Welche Unternehmen davon betroffen sein können, ist derzeit Gegenstand der aktuellen Abwägungsentscheidungen der Bundesnetzagentur.