Gleichbehandlungsbericht
Der Gleichbehandlungsbericht gemäß § 7a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient der transparenten Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Gleichbehandlungsanforderungen.
Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung unseres Netzbetriebs sicherzustellen sowie eine strikte Trennung von Tätigkeiten in wettbewerblichen und regulierten Bereichen zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere der vertrauliche Umgang mit sensiblen Informationen sowie die Vermeidung unzulässiger Bevorzugungen.
Um die Umsetzung der Entflechtung und die Gleichbehandlung aller Energielieferanten im Netzgebiet der SWS Netze Solingen GmbH zu überwachen, ist ein Gleichbehandlungsbeauftragter bestellt. Dieser legt der Regulierungsbehörde jährlich zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Absatz 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor. Der vorliegende Bericht dokumentiert die im Berichtszeitraum umgesetzten Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben.
