Amtlicher Wiederverkäufernachweis Erdgas
Wie in dem vom Bundesfinanzministerium am 19.09.2013 veröffentlichten Anwendungsschreiben zur Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens aufgeführt, ist die Wiederverkäufereigenschaft durch den amtlichen "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Vordruck USt 1 TH) zu belegen. Diesen geforderten Nachweis für Erdgas vom 16.11.2018, ausgestellt vom Finanzamt Solingen, finden Sie nachfolgend als PDF-Datei zum Download.
- Amtlicher Wiederverkäufernachweis für Erdgas für Zwecke des § 13b UStG (gültig bis 31.10.2021)
- Amtlicher Wiederverkäufernachweis für Erdgas für Zwecke des § 13b UStG (gültig bis 10.12.2018)
- Amtlicher Wiederverkäufernachweis für Erdgas für Zwecke des § 13b UStG (gültig bis 31.12.2015)
- Amtlicher Wiederverkäufernachweis für Erdgas für Zwecke des § 13b UStG (gültig bis 22.11.2015)
- Amtlicher Wiederverkäufernachweis für Erdgas für Zwecke des § 13b UStG (gültig bis 31.12.2014)