Messstellen- und Messtellenbetreiberrahmenverträge BNA

Messstellenvertrag Strom

Der Messstellenvertrag Strom regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs im Bereich Elektrizität für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an den Messstellen des Anschlussnutzers auf Basis der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. BK6-24-125, Beschluss vom 20.11.2025) . Der grundzuständige Messstellenbetreiber für Solingen ist die SWS Netze Solingen GmbH.
 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zwischen dem Netzbetreiber und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers zuständig ist, auf Basis der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. BK6-24-125, Beschluss vom 20.11.2025). Der Netzbetreiber für Solingen ist die SWS Netze Solingen GmbH.