Ausschreibung Verlustenergie für das Kalenderjahr 2027

Beschaffung der Verlustenergie

Gemäß § 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) haben die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen die zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste benötigte Energie (Verlustenergie) in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste erlassen.

Die Beschaffung der Verlustenergie (Langfristkomponente) der SWS Netze Solingen GmbH für den Lieferzeitraum 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 erfolgt im Rahmen einer offenen Ausschreibung. Nachfolgend finden Sie die Leistungsbeschreibung sowie das Muster des mit Zuschlagserteilung zustande kommenden Netzenergievertrages. Ferner sind die für den Ausschreibungszeitraum prognostizierte Verlustganglinie sowie das für die Angebotsabgabe notwendige Preisblatt aufgeführt.

Angebotsabgabe

Angebotsabgabe bis spätestens: 11. August 2025, 13 Uhr.

Hinweis

Die SWS Netze Solingen GmbH behält sich vor, die Angebotsstruktur zu verändern, alle hier veröffentlichten Informationen zu aktualisieren und die Ausschreibung gegebenenfalls aufzuheben.

Ergebnis der Ausschreibung

Ausschreibungs­terminMenge [MWh]C-Komponente [€/MWh]
11. August 202516.165,616-3,66