Steuerbarkeitscheck
Ziel des Steuerbarkeitschecks ist es, zu prüfen, ob Erzeugungs- und Speicheranlagen technisch so ausgestattet sind, dass diese netzorientiert gesteuert werden können. Diese Prüfung ist wichtig, um im Rahmen von Redispatch 2.0 eine sichere und effiziente Steuerung des Stromnetzes zu ermöglichen.
Hintergrund und Gesetzliche Vorgaben
Netzbetreiber aller Spannungsebenen sind laut §12 Abs. 2a–h EnWG verpflichtet, jedes Jahr zu überprüfen, ob die an ihr Netz angeschlossenen steuerbaren Erzeugungsanlagen tatsächlich technisch steuerbar sind – wie es in §13a Abs. 1 in Verbindung mit §14 Abs. 1 EnWG vorgesehen ist. Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass die Anlagen im Bedarfsfall gezielt geregelt werden können. Das ist besonders wichtig, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten – vor allem angesichts der zunehmenden Einspeisung aus dezentralen Energiequellen wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen.
Weitere Informationen und die Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck erhalten Sie außerdem folgender Seite:
Netztransparenz
Informationen zum Steuerbarkeitscheck
Betroffene Anlagen
Alle steuerbaren Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW, die vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen wurden, müssen auf ihre technische Steuerbarkeit geprüft werden.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch kleinere Anlagen unter 100 kW in die Prüfung einbezogen werden – vorausgesetzt, sie sind durch den Netzbetreiber fernsteuerbar.
Ablauf des Steuerbarkeitschecks
- Der Steuerbarkeitscheck wird ohne Vorankündigung von uns -der SWS Netze Solingen GmbH- als zuständigem Anschlussnetzbetreiber organisiert und durchgeführt.
- Wir halten die Steuerungszeit so kurz wie möglich, um den Betrieb Ihrer Anlage kaum zu beeinträchtigen.
Weitere Hinweise:
- Die Tests für das Jahr 2026 finden spätestens bis zum 30. September statt.
- Der Steuerbarkeitscheck erfolgt vollständig entschädigungsfrei.
Bitte stellen Sie sicher, dass:
- Ihre Anlage die technischen Anforderungen nach EEG erfüllt,
- und die Anlage, wie bei der Inbetriebnahme vereinbart, auf Steuerbefehle reagiert
Steuerbarkeitscheck nicht bestanden - was nun?
Sollten Sie von uns eine Nachricht darüber erhalten haben, dass Sie den Steuerbarkeitscheck nicht bestanden haben, verhalten Sie sich bitte wie folgt:
1. Senden Sie uns ein Bild von Ihrem verbauten Funkrundsteuerempfänger (FRE).
2. Entstören Sie Ihre Erzeugungsanlage, sodass eine ordnungsgemäße Steuerbarkeit wiederhergestellt ist. Um Ihre Anlage entstören zu können, benötigen Sie eventuell die Hilfe Ihres Elektrofachmanns.
3. Schicken Sie uns den entsprechenden Entstörnachweis bzw. eine Bestätigung der Steuerbarkeit (z.B. ein Dokument Ihres Installateurs) zu.
Hinweis: Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Anlage trotz negativem Testergebnis bereits einwandfrei steuerbar ist, senden Sie und bitte dennoch zwingend einen Funktionsnachweis und ein Bild Ihres Einbauzustandes vom Funkrundsteuerempfänger zu.
Bitte senden Sie diese Informationen an: info(at)netze-solingen.de
Rechtliche Konsequenzen
Betreiber von Erzeugungs- oder Speicheranlagen sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Anlagen steuerbar und im Netz sichtbar sind. Diese Anforderungen ergeben sich nicht nur aus § 12 Abs. 2a ff. EnWG, sondern auch aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der eine technische Ausstattung zur Fernsteuerbarkeit und Übermittlung der Ist-Einspeisung vorschreibt. Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks wird überprüft, ob die Anlagen diesen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß auf Steuerbefehle reagieren.
Sollte beim Steuerbarkeitscheck keine ordnungsgemäße Reaktion auf Steuerbefehle festgestellt werden und die Ursache in Ihrer Anlage liegen, muss dieses nach § 52 EEG bzw. § 52a EnWG als Pflichtverstoß von uns gewertet werden. In diesem Fall sieht das Gesetz entsprechende Sanktionen, wie Strafzahlungen oder Netztrennungen vor, was erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für Sie bedeuten kann.
