Betreiberwechsel

Sie haben Ihre Photovoltaikanlage oder Blockheizkraftwerk verkauft, geerbt oder verschenkt? Dann steht ein Betreiberwechsel an. Damit die Einspeisevergütung künftig korrekt und direkt beim neuen Betreiber ankommt, ist eine formale Ummeldung erforderlich.

Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Betreiberwechsel funktioniert.

Ein Wechsel des Anlagenbetreibers hat Auswirkungen auf die Auszahlung der Einspeisevergütung bzw. Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Bitte teilen Sie uns den Wechsel frühzeitig, spätestens jedoch zum Stichtag des Übergangs mit.

Schritt 1: Vertragsübernahme Betreiberwechsel

Um diesen Betreiberwechsel durchführen zu können, ist ein Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsurkunde oder ein Notarvertrag erforderlich. In dem jeweiligen Dokument ist die Angabe der Photovoltaikanlage oder Blockheizkraftwerk zwingend erforderlich. Dies schafft eine klare Rechtsgrundlage und beugt späteren Unklarheiten vor, insbesondere bezüglich des Anspruchs auf die EEG-Vergütung. 

Schritt 2: Melden beim Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Jeder Betreiberwechsel muss hier gemeldet werden.
Meldung durch den Vorbesitzer: Der bisherige Eigentümer muss in seinem MaStR-Account den „Betreiberwechsel“ für die Anlage einleiten und gibt dabei Ihre Daten als neuen Betreiber an.
Bestätigung durch den neuen Besitzer: Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung und müssen den Wechsel in Ihrem eigenen (gegebenenfalls neu zu erstellenden) MaStR-Account bestätigen, um ihn abzuschließen.

Wichtig: Eine vorzeitige Änderung im MaStR kann dazu führen, dass der Wechsel systemseitig nicht verarbeitet werden kann. 

Zum Marktstammregister “Betreiberwechsel”

(Wichtig: Für die Ummeldung gilt eine Frist von einem Monat nach dem Eigentümerwechsel.)

Schritt 3: Benötigte Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Gemeinsame Erklärung von bisherigem und neuem Betreiber (z. B. zur Übergabe)
  • Erbschein oder alternativ die Sterbeurkunde
  • Notarvertrag 

Außerdem Benötigen wir noch folgende Angaben:

  • Bisheriger Anlagenbetreiber
  • Vertragskontonummer der Einspeiseanlage, Zählernummer, Zählerstände (Bezug und Lieferung)
  • Neuer Anlagenbetreiber
  • Steuernummer und Bankdaten

Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, erhält der bisherige Anlagenbetreiber eine Schlussrechnung. Ab Übergabedatum erfolgt keine weitere Vergütung mehr an den bisherigen Betreiber. Der neue Anlagenbetreiber wird über die Höhe der ermittelten Abschlagszahlungen informiert.

Wichtige Hinweise für Anlagen in der Direktvermarktung

Befindet sich die Anlage in der Direktvermarktung, muss der neue Betreiber rechtzeitig vor dem Stichtag einen neuen Direktvermarktungsvertrag abschließen. Zudem muss der Direktvermarkter den Wechsel der Bilanzkreiszuordnung fristgerecht bei uns als Netzbetreiber anmelden.

Gemeinsame Erklärung zum Wechsel des Anlagenbetreibers (PDF 150 KB) 

 

Wechsel Anlagenbetreiber