Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund der enorm hohen Anzahl an Neuanmeldungen von Einspeiseanlagen, kann es bei der Erstbearbeitung Ihres Antrages zu Verzögerungen kommen.

Nach Inbetriebsetzung bzw. nach Zählersetzung und dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen kann es bis zu zehn Wochen dauern, bevor Sie ein entsprechendes Begrüßungsschreiben erhalten und den ersten Abschlag ausgezahlt bekommen.

Aufgrund der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen, bitten wir um Verständnis dafür, dass sich die Abrechnung für das Kalenderjahr 2023 um einige Wochen verzögern kann. Wir bitten Sie, von telefonischen und schriftlichen Rückfragen diesbezüglich abzusehen.

Sie können uns dabei unterstützen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Beispielsweise haben wir eine Vielzahl an Fragen zusammengestellt: 

Häufige Fragen

Schritt 1: Anmeldung Einspeisung
Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage bei uns anmelden?

Diese Anmeldung erfolgt online über unser Netzportal. Hierfür sollten Sie die unten aufgeführten Hinweise berücksichtigen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich bereits bei dieser Anmeldung von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur bzw. Solateur unterstützen zu lassen. Dadurch können Verzögerungen bei der Anmeldung vermieden werden.

Anlagen kleiner 15 kW(p)
Bitte beachten Sie, dass wir voraussetzen, dass sowohl für die Photovoltaik- oder KWK-Anlage sowie ggf. für den Stromspeicher jeweils ein Konformitätsnachweis nach VDE-AR-N 4105 von Ihnen vorgelegt werden kann und wir somit für Anlagen mit einer Leistung kleiner 15 kWp keine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Diese Einspeiseanlagen können nach der Mitteilung an uns angeschlossen werden.

Anlagen größer 15 kW(p)
Verfügt Ihre Einspeiseanlage über eine Leistung von mehr als 15 kWp, gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei müssen die Netze Solingen der Installation ausdrücklich zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob die gewünschte Leistung Ihrer Einspeiseanlage an Ihrem Netzanschluss in unser Netz übertragen werden kann.

Funkrundsteuerempfänger
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, ab einer installierten Leistung von 25 kW(p), Ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten müssen, mit denen die Netze Solingen jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren können. Die Netze Solingen sehen diesbezüglich den Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers vor. Die Kosten hierfür betragen 200,05 € netto (238,06 € brutto). Diese sind inkl. Konfiguration, Wartung, Instandsetzung und Bearbeitungsgebühr.

Schritt 2: Stromzählermontage oder -wechsel
Melden Sie Ihre Erzeugungsanlage in unserem Portal Einspeiseanlage an. Sobald uns der Inbetriebsetzungsantrag Strom (Zählerantrag) Ihres Elektroinstallateurs bzw. Solateurs vorliegt und im Zählerantrag eine Rufnummer bei Terminwunsch hinterlegt ist, setzen wir uns mit dem Kunden bzw. Installateur zwecks Terminvereinbarung zur Zählersetzung in Verbindung.

Schritt 3: Kaufmännische Abwicklung
Nachdem uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie nach Prüfung ein Begrüßungsschreiben über Ihre Einspeiseanlage. Hier sind abrechnungstechnische Rahmenbedingungen, wie z. B. der Leistung, Vergütungskategorie, Abschlagsplan und Abrechnungszeitraum geregelt. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf https://www.netztransparenz.de/EEG/Verguetungs-und Umlagekategorien.

Innerhalb des Netzportals verwenden Sie bitte für den Aufruf der einzelnen Schritte die Navigationsknöpfe „weiter" und „zurück", um einen fehlerfreien Verlauf des Vorgangs zu erreichen. Einige Felder sind Pflichtfelder, hier benötigen wir Angaben von Ihnen, ohne die der Dialog nicht fortgesetzt werden kann.

Wenn Sie eine Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage anmelden möchten, halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Hochladen in dem Netzportal bereit:
Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Meldung für Kraft-Wärme-Kopplung

Des Weiteren beachten Sie bitte folgende Dokumente:
Haftung bei Störung der Anschlussnutzung (§18 NAV)
Datenschutzerklärung für Einspeiser
Messkonzepte

Bei Fragen zur steuerlichen Erfassung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Für Beratungen von Einspeiseanlagen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur, Solateur oder die Verbraucherzentrale Solingen.

Portal Einspeiseanlage