Gesetzlicher Hintergrund

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrer Wohnung?

Im Netzgebiet der Netze Solingen wird in den nächsten Jahren die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt bzw. Betrieb aufnehmen (Erhebung). In einem zweiten Schritt erfolgt dann die tech­nische Anpassung. Dies können wir nur mit Ihrer Hilfe schaffen! Daher bitten wir um Ihre Unterstützung.

Muss ich den Monteur hereinlassen?

Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

„Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetrei­bers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 einge­schränkt.“

Wichtiger Hinweis: Der Monteur muss sich unaufgefordert ausweisen und die Auftragsnummer nennen können. Kann er dies nicht, lassen Sie die Person nicht in Ihr Haus und informieren Sie das Team Erdgasbüro.